Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. Allgemeines

Eigentümer und Betreiber der Boulderhalle KLIMMEREI ist KLIMMEREI Boulder GmbH, Quadrella 10, 6706 Bürs (www.klimmerei.at).

Mit dem Begriff Nutzer werden beide Geschlechter (Frauen und Männer) als auch Minderjährige angesprochen. Gäste des Bistro- und Barbereichs oder andere Personen, ohne aktive Nutzung der Boulderanlage, unterliegen ebenfalls der Hallenordnung bzw. den gültigen Verordnungen und Bestimmungen für den Besuch von Gaststätten.

Die Boulderhalle KLIMMEREI umfasst alle Bereiche: Eingang, Foyer, Bistro, Garderoben und Sanitäranlagen, Kinderbereich (EG), Stiegen und Boulderbereich inkl. der Trainingsgeräte (OG).

Unter dem Begriff Boulderanlage sind jene Bereiche der Boulderhalle zu verstehen die für die aktive Nutzung (Bouldern, Klettern) vorgesehen sind. Das sind der Kinderbereich (EG) und der Boulderbereich inkl. der Trainingsgeräte (OG).

Die Parkplätze gehören teilweise zur Boulderhalle und teilweise zum Autobedarf Türtscher. Es besteht kein Anspruch für Nutzer der Boulderhalle auf diese Parkplätze. Freie Parkmöglichkeit je nach Verfügbarkeit.

Der Aushang mit den AGBs und der Hallenordnung befindet sich im Eingangsbereich und enthält die wesentlichen Informationen zur Nutzung der Boulderhalle. Weitere Informationen sind der Website www.klimmerei.at zu entnehmen. Jeder Nutzer hat sich vorab über die AGB’s und der Hallenordnung zu informieren und bestätigt mit der Unterschrift am Registrierungsformular die Kenntnisnahme dieser.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein

Voraussetzung für die Nutzung der Boulderhalle ist die Registrierung mittels wahrheitsgemäß ausgefüllten Registrierungsformulars (als Download bzw. vor Ort beim Kauf einer Eintrittskarte auszufüllen). Mit der Unterschrift dieses Registrierungsformulars und Bezahlung des Eintrittspreises wird zwischen Ihnen als Nutzer und der Boulderhalle KLIMMEREI Boulder GmbH ein Vertragsverhältnis rechtsgültig. Die AGB’s sind ein Bestandteil dieses Vertrages. Wir behalten uns das Recht vor diese zu ändern. Die aktuell gültigen AGB’s bzw. Hallenordnung finden sie auf der Website www.klimmerei.at oder am Aushang im Eingangsbereich der Boulderhalle.

  1. Benutzung

Die Benutzung der Boulderhalle ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Nur mit einer gültigen Eintrittskarte, ausgefülltem und unterschriebenem Registrierungsformular, Kenntnisnahme der AGB’s und der Hallenordnung ist die Benutzung gestattet. Diese muss während des gesamten Aufenthaltes in der Boulderhalle jederzeit als Nachweis vorgelegt werden können. Wer ohne gültige Eintrittskarte in der Boulderhalle angetroffen wird, hat mit entsprechenden Konsequenzen – etwa dem Verweis oder auch einer Anzeige – zu rechnen. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.

In den Garderoben stehen nach Möglichkeit Spinde zur freien Benutzung zur Verfügung. Der Spindschlüssel darf beim Verlassen der Boulderhalle nicht mitgenommen werden!

  1. Eigenverantwortung, Risiken und Haftung

Das Bouldern und der Aufenthalt in der Boulderhalle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung! Jeder Nutzer unterwirft sich mit der Registrierung und der geleisteten Unterschrift der Einhaltung der AGBs und der Hallenordnung.

Das Bouldern beinhaltet ein nicht kalkulierbares Restrisiko und verlangt ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln und gegenseitiger Rücksichtnahme. Es ist auch mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch den Nutzer, nicht restlos eliminiert werden können.

Das Bouldern sowie das Spotten erfordern ein entsprechendes Maß an Konzentration, der Aufenthalt im Sturzbereich (Matten) ist, abgesehen vom Spotten, frei zu halten. Jeder Nutzer muss sich den Verletzungsrisiken bei Stürzen bewusst sein. Jeder Benützer ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch diese AGBs oder die Hallenordnung abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten.
Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, wenn sich der Nutzer der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst ist. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei Unfällen explizit die Haftung ab. Andere Benützer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.

Für Garderoben- und Wertsachen, sowie für Personen- und Sachschäden lehnen die Betreiber jede Haftung ab. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern (Spinde) untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung. Der Nutzer verpflichtet sich, die Boulderhalle von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Nutzung verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Schäden sind unaufgefordert den Mitarbeitern der Boulderhalle zu melden.

Die Boulderhalle KLIMMEREI vertreten durch ihre Organe, Erfüllungsgehilfen und sonstiges Personal haften ausschließlich in Fällen von Schäden die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind.

  1. Griffe und Tritte

Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel in der Boulderhalle müssen dem Personal umgehend gemeldet werden.
Jeder Nutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im Extremfall brechen können. Der Nutzer trägt diesbezüglich jedes Risiko selbst.

Das Anbringen von Markierungen durch Tape, Kreide etc. ist nicht zulässig.

  1. Nutzung durch Minderjährige

Minderjährige ab dem vollendeten 14.Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen die Boulderanlage selbstständig benützen sofern der/die Erziehungsberechtigten sein Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

Personen unter 14 Jahren (Unmündige Minderjährige bzw. Kinder) dürfen sich in der Boulderhalle nur in Begleitung bzw. Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Dieser haftet für den Minderjährigen und hat dafür Sorge zu tragen, dass nur in jenem Bereich der Boulderanlage (allgemeiner Bereich oder gekennzeichneter Kinderbereich) gebouldert wird, der den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Der Betreiber lehnt dafür jede Verantwortung ab. Insbesondere beim Bouldern in größerer Höhe ist auf die Sturzgefahr zu achten und nach Bedarf zu spotten. Das Hallenpersonal kann Minderjährige und Begleitpersonen, die nachlässig handeln, aus der Halle verweisen. Der Aufenthalt auf den Matten ist nur zum Bouldern erlaubt, jegliches Herumrennen und Spielen ist verboten.

Sowohl für den Minderjährigen als auch für den Erwachsenen ist jeweils ein eigenes Registrierungsformular auszufüllen. Mitarbeitern steht es frei die klettertechnischen Fertigkeiten des/der Minderjährigen bei Bedarf zu überprüfen und nach seiner/Ihrer Einschätzung auf bestimmte Bereiche der Boulderanlage zu beschränken. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene trägt die volle Verantwortung für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige verursacht.

  1. Nutzung durch Gruppen / Kurse

Die Boulderhalle bietet Kurse an, die das Erlenen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Die Abseilvorrichtungen und Möglichkeiten zum Klettern mit Seil bzw. Standplatzbau sind ausschließlich Kursteilnehmern unter Aufsicht des Kursleiters vorbehalten.

Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen und Kosten ist auf der Website www.klimmerei.at und im Aushang ersichtlich. Anmeldungen sind über die Website www.klimmerei.at bzw. per Mail an post@klimmerei.at möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Zahlungseingänge werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Die Zahlung wird dann selbstverständlich zurück überwiesen. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer ist die Anmeldung für die Boulderhalle verbindlich und der Teilnehmerplatz damit reserviert. Die Zahlung muss spätestens 10 Tage vor Kursbeginn erfolgt sein. Bei Zahlungsverzug entfällt die Teilnahmeberechtigung, nicht jedoch die Zahlungsverpflichtung.

Externe Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch den Betreiber abgehalten werden.

Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Zu seiner Entlastung kann gegebenenfalls ein Instruktor zugezogen werden.

Das Reservieren von Wänden oder Sektoren ist nicht erlaubt. Gruppen verhalten sich ruhig und rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen.

  1. Personal

Beim Eintritt in die Boulderhalle ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. eine Eintrittskarte zu lösen. Die gültige Eintrittskarte ist während des gesamten Aufenthaltes in der Boulderhalle aufzubewahren. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ohne gültigen Ausweis ist keine Ermäßigung möglich. Sicherheitstechnischen und sonstigen Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten; widrigenfalls kann ein Benutzen der Anlage (ohne Erstattung des Eintrittspreises) untersagt werden.

Bei Vandalismus und Diebstahl ist das Personal verpflichtet, die fehlbare Person der Polizei zu melden.

  1. Boulderanlage

Es darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aus der Wand ausgestiegen werden. Nach dem Ausstieg ist dieser Bereich unverzüglich zu verlassen. Bei Wänden ohne Ausstieg darf man sich nicht auf dem Wanddeckel aufhalten.

Für Boulderbau und Revisionen können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Veranstaltungen, Wettkämpfe sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Abonnements kein Anspruch auf Rückerstattung.

  1. Ordnung und Hygiene

Die gesamte Boulderhalle inkl. sanitärer Anlagen und Garderoben ist sauber zu halten. In der Boulderanlage muss stets Schuhwerk (Turnschuhe, Flipflops, Kletterschuhe…) getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterschuhen oder Hallenturnschuhen gestattet. Das Magnesium darf beim Bouldern nicht mitgeführt werden, sondern muss am Mattenrand deponiert werden.

Beim Bouldern und Spotten ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt.

Das Konsumieren von Esswaren ist nur in dem dafür vorgesehenem Bistro- und Barbereich erlaubt, nicht auf den Matten. Das Mitführen und Konsumieren von Getränken ist in der Boulderanlage strikt untersagt. Kein Glas in der Boulderanlage!

Die Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während dem Bouldern nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schließfächern und Abstellfächern (Spinden) zu deponieren.

  1. Rauchen, Alkohol und Drogen

In der Boulderhalle herrscht generelles Rauchverbot. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet!

  1. Allergiker

In der Boulderhalle kann eine erhöhte Feinstaubbelastung durch das verwendete Magnesium in der Luft vorherrschen. Allergiker haben entsprechende bzw. vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Bei Problemen ist die Boulderhalle unverzüglich zu verlassen.

  1. Ausschluss von Nutzern

Bei Verstoß gegen die AGB bzw. der Hallenordnung haben Mitarbeiter der Boulderhalle das Recht, Nutzer der Boulderhalle zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB, der Hallenordnung sowie Nichtbefolgung von Anordnungen der Mitarbeiter kann gegen den Nutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. In beiden Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Preises von bereits erworbenen Eintrittskarten jeglicher Art. Saison-, Jahres- oder Punktekarten werden storniert.

  1. Rückerstattung von Eintrittskarten

Die Rückerstattung des Geldes für Jahreskarten bei Verletzung oder dauerhafter Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) ist nicht möglich. In diesem Falle wird die Gültigkeit der Jahreskarte verlängert bzw. an einen anderen Zeitraum angepasst. Für Tageseintrittskarten sowie Punktekarten ist diese Regelung nicht anzuwenden.

  1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen Nutzer und der KLIMMEREI Boulder GmbH ist das Bezirksgericht Bludenz zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

15. Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren; Brand melden (Handfeuermelder betätigen, Notruf 122); In Sicherheit bringen (Gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen, Türen schließen, Gekennzeichneten, Fluchtwegen folgen, Sammelstelle aufsuchen, auf Anweisungen achten); Löschversuch unternehmen (Feuerlöscher benutzen); Wichtig: Selbstschutz geht vor!

  1. Hallenordnung

Die Hallenordnung regelt mit den Verhaltensregeln, angeführt unter Punkt 1, sowie den Bestimmungen für Minderjährige, angeführt unter Punkt 2, den geordneten und sicheren Betrieb in der Boulderhalle.

  1. Verhaltensregeln
  1. Bouldern fordert Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme!
  2. Grosse Sturzhöhe bedeutet grösseres Verletzungsrisiko.
  3. Der Sturzbereich (ganze Matte) ist, abgesehen vom Spotten, frei zu halten.
  4. Gegenstände jeglicher Art (Magnesium, Bürsten, Getränk, usw.) sind auf den Matten untersagt.
  5. Das Verändern von Griffen und Tritten ist nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage bitte dem Personal mitteilen.
  6. Herumrennen, schreien und spielen in der Halle ist verboten.
  7. Es darf nur in den dafür gekennzeichneten Wandbereichen oben ausgestiegen werden. Der Aufenthalt auf dem Wanddeckel bei den Wänden ohne Ausstieg ist nicht gestattet.
  8. In der Halle müssen stets Hallenturnschuhe oder Kletterschuhe getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterschuhen oder Hallenturnschuhen gestattet. Aus Hygiene-Gründen ist barfüsseln in der ganzen Anlage (inkl. Kraftraum) nicht gestattet.
  9. Das Konsumieren von Esswaren und Getränke ist nur im Bistro- und Barbereich erlaubt, nicht auf den Matten und Wanddeckeln. Glasflaschen im Kinder- bzw. Boulderbereich führen unweigerlich zum Verweis aus der Boulderhalle.
  10. Kein Bouldern nach Alkohol- bzw. Drogenkonsum.
  11. Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während dem Bouldern nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schliessfächern und auf den Abstellflächen zu deponieren. Der Spindschlüssel darf beim Verlassen der Boulderhalle nicht mitgenommen werden!
  12. In der Boulderhalle herrscht generelles Rauchverbot.
  13. Durch die Verwendung von Magnesium in der Boulderhalle kann es zu einer höheren Konzentration in der Luft kommen. ALLERGIKER müssen dies berücksichtigen und bei Problemen umgehend die Halle verlassen.
  14. Die Mitnahme von Tieren in die Kletterbereiche ist verboten. Ausnahme sind Blinden- oder Partnerhunde für behinderte Menschen.
  15. Missachtung von Anordnungen oder Verstöße gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Nutzung der Halle führen
  1. Bestimmungen für Minderjährige
  1. Herumrennen/Springen
    Herumrennen ist in der ganzen Halle aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, insbesondere auf den Matten und auf den Boulderblöcken.
  2. Kinderbereich
    Kinder, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, ist die Benutzung des Boulderbereiches und das Betreten der Absprungmatten absolut verboten. Gestattet ist ausschließlich die Benutzung des abgetrennten Kinderbereiches.
  3. Aufsicht
    Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht der Begleitperson auf den Matten und auf den Boulderblöcken aufhalten.
    Anzahl notwendige Begleitpersonen:
    1 Begleitperson pro 2 Kinder 2-9 Jahren
    1 Begleitperson pro 3 Kinder 10-12 Jahren
    1 Begleitperson pro 6 Kinder 13-14 Jahren
  4. Spotten
    Um Unfälle beim Stürzen zu vermeiden, beaufsichtigt und spottet die Begleitperson stets beim Bouldern.
  5. Lautstärke
    Kinder sind Kinder. Trotzdem sollte der Lautstärkepegel den anderen Boulderern zuliebe im Rahmen gehalten werden. Schreien ist verboten. Bei Missachtung muss die Halle verlassen werden.
  6. Fehlverhalten
    Für das Fehlverhalten der Kinder ist die Begleitperson verantwortlich. Bei wiederholter Mahnung kann ein Verweis ausgesprochen werden.
    Auch andere Nutzer dürfen auf Fehlverhalten hinweisen und auch diese Hinweise sind wahrzunehmen.