1. Eintrittskarten sind personalisiert und nicht übertragbar.
  2. Die KLIMMEREI ist von 8 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Wegen besonderer Veranstaltungen oder aus wichtigen betrieblichen Gründen kann von diesen Öffnungszeiten abgewichen werden. Änderungen werden im Einzelfall öffentlich im Eingangsbereich der Boulderhalle bekannt gegeben. Der Aufenthalt außerhalb der „Öffnungszeiten“ ist untersagt. Ab 22:00 Uhr sind die Türen geschlossen!
  3. Kindern von 0 bis 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
  4. Jugendliche von 15 bis 18 Jahren dürfen die Anlage nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten benützen. Es dürfen sich maximal 120 Personen in der Boulderhalle aufhalten.
  5. Die Mitnahme von Tieren ist verboten. Ausnahme sind Blinden- oder Partnerhunde für behinderte Menschen.
  6. In der Boulderhalle besteht generelles Rauchverbot. Ihre Nutzung unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist strengstens untersagt.
  7. Die Verwendung von Gläsern, Glasflaschen und Lebensmittel im Boulderbereich ist untersagt. Harte Gegenstände (Rucksäcke, Taschen etc.) dürfen nicht im Sturzbereich der Boulderwände  deponiert
  8. Die Bouldermatten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Klettern ist nur mit Kletter- oder sauberen Sportschuhen (also nicht barfuß) gestattet.
  9. Für die Aufbewahrung der Kleidung stehen Garderoben zur Verfügung. Für abhanden gekommene Wertsachen, Kleidung und Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.
  10. Die Sanitärräume sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  11. Auf aktives Spotten, um den Absprung „kontrolliert“ abzufangen, wird besonders hingewiesen.
  12. Der Aufenthalt im Sturzbereich (von Boulderern) ist, abgesehen vom Spotter, der für seine Sicherheit selbst zu sorgen hat, verboten.
  13. Es ist Sache des Benutzers, vor Benutzung einer Route die Griffe und Tritte auf festen Sitz und ordentliche Verankerung zu prüfen. Es gelten hier die gleichen Bedingungen wie im alpinen Gelände. Das Bouldern sowie das Spotten (es sichert die kletternde Person) erfordern ein entsprechendes Maß an Konzentration und Erfahrung. Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er und ggf. sein Spotter dieses nötige Maß an Kenntnissen und Erfahrung besitzt.
  14. Für Wettkämpfe, Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, Boulderbau oder andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletteranlage vorübergehend gesperrt Diese Sperren werden soweit möglich rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Nutzer.
  15. Das selbständige Versetzen/Umschrauben von Griffen und Tritten ist nicht gestattet.
  16. Das Anbringen von Markierungen durch Tape, Kreide etc. ist nicht zulässig.
  17. Bouldern ist nur an den dafür vorgesehenen Wänden Das Beklettern anderer Objekte ist verboten (Mauerwerk, Holzwand, die Lichtleisten dürfen nicht als Griffe verwendet werden …).
  18. Beschädigungen oder sonstige Mängel und Gebrechen sind unverzüglich (Tel……..) zu melden. Den Anordnungen der Mitarbeiter von der Kletteranlage ist unbedingt Folge zu leisten. Missachtung von Anordnungen oder Verstößen gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss führen.
  19. Jeder Benutzer hat sich in der KLIMMEREI so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört oder gefährdet.
  20. Die Kletterregeln des Alpenvereins (siehe Infoboard) sind anzuwenden und einzuhalten.
  21. Ich respektiere andere Kletterer und weise sie gegebenenfalls auf Fehler und Gefahren

 

Ich habe die Boulderraumordnung gelesen und verstanden und erkläre mich mit dem verbindlichen Kauf, der sich im Warenkorb befindlichen Produkten damit einverstanden.